Warum Berufsbetreuer einen Telefonservice brauchen

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Berufsbetreuer üben in Deutschland rechtliche Betreuungen (§ 1896 ff. BGB) aus. Dabei handelt es sich um ein entgeltliches Gewerbe. Der Berufsbetreuer ist kein Ausbildungsberuf im eigentlichen Sinne.  Er hat sich in den letzten Jahren entwickelt und die Vormundschaft für Erwachsene abgelöst. Bis 1992 waren es in erster Linie Rechtsanwälte, die diesen Job übernahmen. Seit 1992 betätigen sich viele Menschen anderer Berufsgruppen als Berufsbetreuer. Oft sind es Sozialarbeiter/-pädagogen, Erzieher, Alten- und Krankenpfleger aber auch Kaufleute und Verwaltungsfachkräfte.  In Deutschland üben ca. 17.000 Berufsbetreuer den Job aus. Die meisten arbeiten selbständig, es gibt aber auch angestellte Vereinsbetreuer in Betreuungsvereinen oder bei der Behörde angestellte Behördenbetreuer. Deutschlandweit gibt es ungefähr 850 Betreuungsvereine.

Ein Büroservice kann Berufsbetreuer bei mehreren Aufgaben unterstützen. Die Belastung hängt immer vom jeweiligen Menschen ab, der betreut werden muss. Der Büroservice kann bei der Verwaltung der Betreuungsakten, bei Antragsstellung oder Leistungsanträgen unterstützen, gegenüber Behörden und Gerichten Bericht erstatten, Rechnungsstellung übernehmen sowie den Telefondienst. Letzterer wird durch eine Umleitung des Telefons auf die Leitung des Büroservice erreicht. Durch Übernahme der vielfältigen administrativen Aufgaben, kann sich der Berufsbetreuer ganz auf seine Kernkompetenzen konzentrieren.

Man kann nicht einfach als Berufsbetreuer arbeiten. Das Betreuungsgericht bestellt Betreuer nach dem § 1836 Abs. 1 BGB, § 1897 Abs. 6 BGB, § 1 ff. Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz – VBVG. Im Bestellungsbeschluss wird die Führung als beruflicher Betreuer eingetragen. Grundsätzlich sollte ein Betreuer mehr als zehn  Betreuungen führen, wenn er die Tätigkeit des Berufsbetreuers ausführen möchte. In der Regel kommt der Berufsbetreuer erst ins Spiel, wenn die unter Berücksichtigung der beruflichen Kenntnisse zu erwartende Schwierigkeit der Betreuung nicht von einem Ehrenamtlichen geleistet werden kann.

 

 

 

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