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	<title>phonea.de &#124; Bundesweiter Telefonservice und Sekretariatsservice</title>
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	<description>phonea bietet einen telefonischen Sekretariatsservice und bundesweiter Telefonservice. Zusätzlich werden Geschäftsadressen und virtual Office Lösungen bereitgestellt.</description>
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		<title>Konferenzraumservice</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Aug 2011 11:08:29 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Mit dem Konferenzraumservice können Räumlichkeiten in Business-Center für Besprechungen oder Konferenzen angemietet werden. Dieses kann für ein paar Stunden oder auch für mehrere Tage sein. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Konferenzraumservice können Räumlichkeiten in Business-Center für Besprechungen oder Konferenzen angemietet werden. Dieses kann für ein paar Stunden oder auch für mehrere Tage sein. Die Miete beinhaltet verschiedene Leistungen, je nach Business-Center. Das können Internetanschluss, Telefonate ins deutsche Festnetz oder auch einfach Blöcke und Stifte sein. Zusätzliche Leistungen können dazu gebucht werden, beispielsweise Beamer oder ein Catering.</p>
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		<title>Einwilligung zum Newsletter-Empfang für die Ewigkeit?</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 13:35:25 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wir alle kennen sie: Newsletter. Sie trudeln täglich in unser Mailpostfach, mal erwünscht, aber auch oft unerwünscht. Oder wir verschicken sie selbst, um unsere Kunden ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } 		H3 { margin-bottom: 0.21cm } 		H3.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback" } 		H3.ctl { font-family: "Lohit Hindi" } --><span style="color: #000000">Wir alle kennen sie: Newsletter. Sie trudeln täglich in unser Mailpostfach, mal erwünscht, aber auch oft unerwünscht. Oder wir verschicken sie selbst, um unsere Kunden über neue Produkte oder Dienstleistungen zu informieren. Bekannt ist, dass der Newsletter-Empfänger dem Versender seine Einwilligung geben muss. Aber wie lange gilt diese eigentlich?</span></p>
<p><a name="dpfsent_0"></a><a name="dpfsent_1"></a><a name="dpfsent_2"></a><a name="dpfsent_3"></a><a name="dpfsent_4"></a><a name="dpfsent_5"></a><a name="dpfsent_6"></a> <span style="color: #000000">Auch das LG <a href="http://www.phonea.de/virtual-office/munchen-airport/">München</a> musste sich mit dieser Frage beschäftigen. Im vorliegenden Fall bekam ein Rechtsanwalt Ende 2009 einen Newsletter, und er war der Ansicht, keine Einwilligung erteilt zu haben. Der Versender des Newsletters bekam eine Abmahnung und die Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Der Unternehmer weigerte sich, er meinte, es gäbe eine Einwilligung. Das LG München erließ darauf hin eine einstweilige Verfügung gegen ihn. Der Unternehmer legt wiederum Widerspruch ein. Lt. seinen Argumenten hatte der Rechtsanwalt im Mai 2008 an einem Gewinnspiel teilgenommen und dabei auch seine Einwilligung erteilt.</span></p>
<p><span style="color: #000000">Das LG München traf folgende Entscheidung: Ob der Rechtsanwalt seine Einwilligung gegeben habe oder nicht, sei in diesem Fall irrelevant. Zwischen der angeblichen Einwilligung und dem Newsletter lagen 1,5 Jahre, in denen der Unternehmer die E-Mail des Anwaltes nicht für Werbezwecke genutzt hatte. Für das LG München zu lang und damit erfolgte der Versand ohne Einwilligung und stellt damit eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar. (Urteil vom 08.04.10 AZ:  17 HKO 138/10).</span></p>
<p><span style="color: #000000">D.h. jeder Unternehmer oder Dienstleister, der Newsletter oder Werbe-E-Mails versendet, sollte ständig seine Adressdatenbank aktualisieren und neu erhaltene Adressdaten sofort nutzen. Ansonsten droht eine Abmahnung.</span></p>
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		<title>E-Mails im Geschäftsalltag</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Jul 2011 09:56:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wir alle benutzen sie täglich. Wir lieben und verfluchen sie &#8211; die E-Mail. Eigentlich eine geniale Erfindung und aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Aber ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } -->Wir alle benutzen sie täglich. Wir lieben und verfluchen sie &#8211; die E-Mail. Eigentlich eine geniale Erfindung und aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Aber gerade hier sollten ein paar Regeln beachtet werden.</p>
<p>- Wichtig sind vor allem die rechtlichen Vorschriften. Auch bei E-Mails müssen die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen nach Handels- und Steuerrecht beachtet werden. Jeder Mitarbeiter muss die Firmensignatur verwenden, die alle rechtlich vorgeschrieben Daten ausweisen muss, beispielsweise: Unternehmensbezeichnung, ladungsfähige Anschrift, Inhaber, Registernummer.</p>
<p>- E-Mails sollten möglichst binnen 24 – 48 Stunden beantwortet werden. Der Betreff sollte kurz und aussagefähig sein, und bei Antwort oder Weiterleitung auch nicht geändert werden, um bessere Zuordnung zu gewährleisten. Der Text sollte sachlich und höflich formuliert sein, auf korrekte Rechtschreibung und Grammatik ist zu achten. Auf ausufernden Small Talk oder den Einsatz von Smilies ist besser zu verzichten, das ist aber auch abhängig von der Geschäftsbeziehung. Wird ein eher lockerer Ton gepflegt, ist auch ein wenig Small Talk oder das ein oder andere Smilie erlaubt, wenn nicht übertrieben wird.</p>
<p>- Die E-Mail selbst sollte nur aus reinem Text bestehen, alles Weitere wie beispielsweise Bilder oder Präsentationen gehören in den Anhang. So ist gewährleistet, dass auch bei Empfängern, die ein anderes E-Mailprogramm nutzen alles korrekt ankommt. Bei den Anhängen sollten nur gängige Formate z.B. jpg, pdf, ppt verwendet werden. Ebenfalls ist auf die Größe der Anhänge zu achten, da einige E-Mailprogramme eine Größenbeschränkung haben.</p>
<p>- Beim Einsatz von Verteilerlisten sollte darauf geachtet werden, ob die E-Mail tatsächlich an alle Empfänger gehen muss. Nicht immer muss die halbe Firma in Kopie genommen werden. Auch offene Empfängerlisten sind nicht ratsam. Wenn sich die Empfänger untereinander nicht kennen, sollte vermieden werden, dass alle E-Mail-Adressen offen erkennbar sind, denn ist die E-Mail-Adresse durch Dritte erkennbar, braucht der Versender die Einwilligung der Empfänger.</p>
<p>- Schriftliche Äußerungen können schnell zu Missverständnissen führen. Ist die Lage noch ruhig und sachlich, sollte dieses sofort geklärt werden. Sind die E-Mails aber bereits emotional belastet, ist es besser, eine Nacht darüber zu schlafen und dann erst zu antworten. In der Regel kann dann das Problem wieder sachlich besprochen werden und weitere Missverständnisse oder Diskussionen werden vermieden. (Wie auch im echten Leben).</p>
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		<title>Facebook-Seiten rechtssicher einsetzen</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Jul 2011 10:07:03 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[An Social Media kommt heutzutage kaum noch ein Unternehmen vorbei. Dazu gehört ein eigener Facebook-Auftritt, bei dem aber einiges zu beachten ist. Bei der Einrichtung ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>An Social Media kommt heutzutage kaum noch ein Unternehmen vorbei. Dazu gehört ein eigener Facebook-Auftritt, bei dem aber einiges zu beachten ist.<br />
Bei der Einrichtung einer Facebook-Seite gilt es, zuerst einen Namen zu vergeben. In der Regel ist das natürlich der Unternehmensname. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass keine fremden Namens- oder Markenrechte verletzt werden. Maßgeblich sind die §§ 12 BGB und 14, 15 MarkenG, bei Verstoß können Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche die Folge sein.<br />
Wie auch bei Einrichtung einer Homepage gilt auch bei einer Facebook-Seite die Impressumspflicht. Maßgeblich sind hier die §§ 5 TMG und 55 RStV. Bei einer Facebook-Seite kann das Impressum auf einer eigenen Unterseite oder unter dem Punkt „Info“ angegeben werden. Wahlweise kann auch der Link angegeben werden, der auf das Impressum der eigenen Webseite führt.Für Fotos oder Grafiken muss das entsprechende Urheber- oder Nutzungsrecht vorliegen. Werden Fotos von Mitarbeitern veröffentlicht, muss deren Einwilligung vorliegen, auch über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus.Für alle veröffentlichten Inhalte ist das Unternehmen selbst verantwortlich. So dürfen natürlich keine illegalen Inhalte veröffentlicht werden, oder Inhalte, die die Rechte Dritter verletzen. Bei Preisangeben gelten dieselben Richtlinien, wie auch bei Preisangeben in Online-Shops oder der eigenen Webseite.Für Postings von Mitarbeitern sollten innerhalb des Unternehmens SocialMedia-Guides festgelegt werden, in denen genau festgehalten wird, was die einzelnen Mitarbeiter kommunizieren dürfen.<br />
Kommentare der „Fans“ müssen regelmäßig geprüft werden.</p>
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		<title>Supportforum bei Facebook</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Jul 2011 04:28:51 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Durch die Erweiterungen unserer Serviceleistungen möchten wir Ihnen auch weitere Möglichkeiten bieten, mit uns in Kontakt zu treten und Anfragen und Anliegen zu unseren Angeboten ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch die Erweiterungen unserer Serviceleistungen möchten wir Ihnen auch weitere Möglichkeiten bieten, mit uns in Kontakt zu treten und Anfragen und Anliegen zu unseren Angeboten ohne großen Aufwand an uns stellen zu können. Aus diesem Grund haben wir unsere Facebook-Unternehmensseite um ein Supportforum erweitert, dass Sie dort bequem über die Navigation aufrufen können. Das phonea-Team freut sich auf Ihre Fragen und Mitteilungen und wird alles umgehend beantworten.</p>
<p>Ihr phonea-Team</p>
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		<title>7 Jahre&#8230;</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 05:45:44 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[… gibt es uns nun schon. Begonnen haben wir mit unserem telefonischen Sekretariatsservice, und im Laufe der Jahre konnten wir, auch dank Ihnen, unsere Serviceangebote ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_688" class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><a href="http://www.phonea.de/wp-content/uploads/105450sekt1.jpg"><img class="size-medium wp-image-688 " src="http://www.phonea.de/wp-content/uploads/105450sekt1-225x300.jpg" alt="" width="200" height="267" /></a>
<p class="wp-caption-text">© Claudia Hautumm/pixelio.de http://www.pixelio.de</p>
</div>
<p>… gibt es uns nun schon. Begonnen haben wir mit unserem telefonischen <a href="http://www.phonea.de/eine-seite/">Sekretariatsservice</a>, und im Laufe der Jahre konnten wir, auch dank Ihnen, unsere Serviceangebote um einige Online-Dienste und zuletzt den Inkassoservice erweitern. Auch in Zukunft werden wir gerne unser Angebot weiter ausbauen. Seien Sie gespannt. Für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren möchten wir uns bei Ihnen mit folgendem Angebot bedanken:</p>
<p>Jede neue Anmeldung im Monat Juli zu unserem 24-Std.-Service zahlt im Juli und August keine monatliche Grundgebühr. Sie sparen 2 x 19,50 Euro = 39,- Euro, für die Sie doch sicherlich in Ihrem Sommerurlaub eine gute Verwendung finden. Das Angebot gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden.</p>
<p>Wir freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit und die nächsten sieben Jahre.</p>
<p>Ihr Phonea-Team</p>
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