Facebook-Seiten rechtssicher einsetzen

22. Juli 2011Leave a reply

An Social Media kommt heutzutage kaum noch ein Unternehmen vorbei. Dazu gehört ein eigener Facebook-Auftritt, bei dem aber einiges zu beachten ist.
Bei der Einrichtung einer Facebook-Seite gilt es, zuerst einen Namen zu vergeben. In der Regel ist das natürlich der Unternehmensname. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass keine fremden Namens- oder Markenrechte verletzt werden. Maßgeblich sind die §§ 12 BGB und 14, 15 MarkenG, bei Verstoß können Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche die Folge sein.
Wie auch bei Einrichtung einer Homepage gilt auch bei einer Facebook-Seite die Impressumspflicht. Maßgeblich sind hier die §§ 5 TMG und 55 RStV. Bei einer Facebook-Seite kann das Impressum auf einer eigenen Unterseite oder unter dem Punkt „Info“ angegeben werden. Wahlweise kann auch der Link angegeben werden, der auf das Impressum der eigenen Webseite führt.Für Fotos oder Grafiken muss das entsprechende Urheber- oder Nutzungsrecht vorliegen. Werden Fotos von Mitarbeitern veröffentlicht, muss deren Einwilligung vorliegen, auch über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus.Für alle veröffentlichten Inhalte ist das Unternehmen selbst verantwortlich. So dürfen natürlich keine illegalen Inhalte veröffentlicht werden, oder Inhalte, die die Rechte Dritter verletzen. Bei Preisangeben gelten dieselben Richtlinien, wie auch bei Preisangeben in Online-Shops oder der eigenen Webseite.Für Postings von Mitarbeitern sollten innerhalb des Unternehmens SocialMedia-Guides festgelegt werden, in denen genau festgehalten wird, was die einzelnen Mitarbeiter kommunizieren dürfen.
Kommentare der „Fans“ müssen regelmäßig geprüft werden.

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